Seit einem Jahr kontrolliert die Wohnschutzkommission die Mietzinsaufschläge nach Sanierungen und Abbrüchen. In der Öffentlichkeit laut zu vernehmen ist das Wehklagen von Hausbesitzer:innen. Dabei wäre die entscheidende Frage: Sind bezahlbare Wohnungen endlich richtig geschützt?

(Foto: Tjefa Wegener)

In Basel herrschte Goldgräberstimmung. Das Geschäftsmodell: Mehrfamilienhäuser leer kündigen, bestehende Mieter:innen rauswerfen, viel Geld in die Sanierung der Wohnungen stecken und dann mit einem viel höheren Mietzins und einer  grossen Zusatzrendite neu vermieten. Bei Mieterinnen und Mietern führte das zu Not und Verdrängung. 

Reissleine gegen die Vernichtung von bezahlbarem Wohnraum

Dagegen zog die baselstädtische Stimmbevölkerung in mehreren Abstimmungen die Reissleine. Seit Mai 2022 gilt der Wohnschutz. Nach Sanierungen sind die Mietzinsaufschläge limitiert. Bei einer Dreizimmerwohnung darf z.B. maximal 120 CHF pro Monat aufgeschlagen werden. Abbruch von bezahlbarem Wohnraum ist nur noch in ganz wenigen Ausnahmefällen erlaubt. 

Klagen auf hohem Niveau

Seit Einführung des Wohnschutzes wird seitens der Hauseigentümer:innen viel geklagt: Sanierungen seien zurückgegangen, sie würden sich nicht mehr lohnen. Man verliere viel Geld. Niemand redet mehr über die Mietenden. Aus ihrer Sicht muss man festhalten: Es war genau das Ziel der Wohnschutz-Initiativen, dass die Renditesanierungen zurückgehen. Die Besitzer:innen von Mehrfamilienhäusern klagen auf hohem Niveau. Der Marktwert ihrer Häuser hat sich gemäss den Zahlen von Fahrländer seit 2010 verdoppelt. Mehr als in Zürich und deutlich mehr als in Baselland.

Marktwert von Mehrfamilienhäusern In Basel-Stadt, Baselland, Zürich und CH 2010-2022

Quelle: FPRE

Rechtspraxis und Evaluation der Regierung

Seit einem Jahr setzt nun die Wohnschutzkommission (WSK) das Gesetz in Praxis. Es ist bekannt, dass der Mieterinnen- und Mieterverband Basel die Umsetzung des Wohnschutzgesetzes für lückenhaft hält. Er bestreitet deshalb – wie auch Hausbesitzer:innen – bei aus seiner Sicht unkorrekten Beschlüssen der WSK den Rechtsweg. Gerichtsentscheide werden eine Rechtspraxis etablieren.

Auf der politischen Ebene hat die Regierung angekündigt, die Umsetzung des Gesetzes zu evaluieren. Die Ergebnisse dieser Evaluation könnten dann zu Anpassungen der Verordnung (Umsetzung des Gesetzes) führen. Dabei sollte der Regierungsrat sich am Beschluss der Stimmbevölkerung orientieren: Bezahlbarer Wohnraum soll bezahlbar bleiben. 

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