Medienmitteilung des Initiativkomitees „Ja zum ECHTEN Wohnschutz“ vom 1.7.21

Mit der heute vorgestellten Regierungsratsverordnung zum WRFG bewahrheitet sich, dass das von den Bürgerlichen verantwortete Wohnraumrecht der Bevölkerung keinen ausreichenden Schutz bietet: Die Schutzbestimmungen enthalten eklatante Lücken und gelten nur für einen kleinen Teil. Gut, dass die Initiative «JA zum ECHTEN Wohnschutz!» auf der Traktandenliste bleibt: Die Bevölkerung wird damit die Gelegenheit haben, endlich einem echten Wohnschutz zum Durchbruch zu verhelfen.

Ja zu bezahlbaren Mieten, auch für den Mittelstand

Das bürgerliche Wohnraumrecht lässt nach Sanierungen viel zu viele und zu hohe Mietzinsaufschläge zu. Zum eigentlichen Aufschlag erlaubt es vier (!) weitere Zuschläge. Das Bewilligungsverfahren mit Mietzinskontrolle gilt zudem nicht für Sanierungen im bewohnten Zustand und nur für ca. 30 Prozent allen Mietwohnraumes. Das widerspricht klar der Verfassungsbestimmung, welche von den überwiegenden Interessen der Wohnbevölkerung spricht. Die Wohnungen des Mittelstandes, wo der Druck besonders hoch ist, werden nur mit der Initiative geschützt. 

Ja zum Schutz für ältere Menschen

Aktuell gibt es für Investorinnen und Investoren weiterhin keine verbindliche Verpflichtung zu Massnahmen für ältere Mieterinnen und Mieter bei Sanierungen. Dies ändert sich erst mit der Initiative, welche Ältere und langjährige Mietparteien vor ungerechtfertigten Sanierungen und vor Leerkündigungen schützt.

Ja zu ökologischen Sanierungen

Aktuell werden unter dem Deckmantel der Ökologie zusätzliche preistreibende Mietzinsaufschläge erlaubt in einem Bereich, welcher bereits subventioniert wird. Die Initiative sagt «JA zu Klimaschutz zusammen mit Wohnschutz» und erleichtert ökologische Sanierungen, ohne den Schutz der Bevölkerung über Bord zu werfen.

Die Initiative für echten Wohnschutz schliesst eklatante Lücken.

Die Nachbefragung zur November-Abstimmung hat klar gezeigt: Eine Mehrheit der Basler Bevölkerung will einen starken Wohnschutz. Mit der kommenden Abstimmung über die Initiative «JA zum ECHTEN Wohnschutz!» kann die Bevölkerung das letzte Kapitel in der Geschichte schreiben, welche 2018 mit Aufnahme des Wohnschutzes in der Verfassung begonnen wurde.

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