Überall wird gebaut. Auch in unserem Stadtkanton verändern ganze Quartiere ihr äusseres Erscheinungsbild in horrendem Tempo. Die Angst vor einer Entwicklung wie in Zürich und steigenden Mietpreisen greift langsam auch hierorts um sich. Die Regierung hat nun einen Bericht zur kantonalen Strategie für Wohnraumsentwicklung 2012 und 2016 sowie das dazugehörige Wohnraumförderungs-Gesetz zur Vernehmlassung gegeben. Der SP BS hat sich damit intensiv befasst und am Parteivorstand vom August eine pointierte Haltung beschlossen.

Wohnen ist ein elementares Bedürfnis. Die Mieten verschlingen einen grossen Teil der Haushaltsbudgets. Allerdings lässt sich mit Immobilien wahnsinnig viel Geld verdienen. Viel mehr noch als mit Bankgeschäften. Und das nicht erst seit der Krise. Gleichzeitig bieten sich in diesem für die SP zentralen Politikfeld gerade auf kantonaler Ebene viele Handlungsspielräume. Grund genug, dass sich die SP Basel-Stadt mit dem Thema befasst hat: im Rahmen der Sachgruppen Stadtentwicklung sowie Wirtschaft und Finanzen (Wohnpolitik ist auch Wirtschaftspolitik). An der letzten Delegiertenversammlung kreuzten der oberste Stadtentwickler Th. Kessler, die Zürcher Wohnpolitikerin J. Badran und unser Grossrat und Wohngenossenschafter J. Vitelli die Klingen. Badran plädierte dabei klar für eine aktive Rolle des Kantons, um mittelfristig bezahlbare Wohnungen für alle zu sichern. Damit rannte sie bei vielen Delegierten offene Türen ein.

Auch beim Parteivorstand. Dieser hatte nämlich einstimmig eine Vernehmlassungsantwort beschlossen, welche einige Ergänzungen und Präzisierungen des Gesetzes fordert. 1) Der Kanton soll durch eine aktivere Boden- und Immobilienpolitik mehr Einfluss nehmen. Er soll vermehrt Grundstücke aufkaufen und im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger (v.a. Genossenchaften) abgeben. 2) Der Anteil an gemeinnützigen Wohnungen soll deutlich angehoben werden. Seine Förderung muss im neuen Gesetz dringend mit der Nennung von konkreten Zielen und Massnahmen verbindlicher formuliert werden. 3) Es braucht auch eine aktive Projektentwicklung zur Umnutzung und Umbau leerstehender Gewerbeflächen. 4) Der Kanton soll die Einführung einer öffentlichrechtlichen Stiftung für preisgünstigen Wohn- und Gewerberaum in Angriff nehmen. Die Schaffung von privatem Wohneigentum braucht hingegen keine spezielle Förderung. 5) Das Abbruchgesetz darf nicht ersatzlos aufgehoben werden, da es Mittel bietet bei Fehlentwicklungen eingreifen zu können. Die entsprechenden Bestimmungen gehören deshalb ins neue Gesetz.

Kurz: Die Boden- und Wohnungspolitik unseres Kantons muss Ihren Fokus weg von den guten Steuerzahlern hin zu bezahlbaren Wohnungen für Familien mit durchschnittlichen Einkommen, Geringverdienern, älteren Mitmenschen und Auszubildenden richten.