Oft wird zur Initiative „Ja zum echten Wohnschutz“ gesagt, man solle die Auswirkungen des Regierungsgesetzes abwarten. Diese sind aber abzusehen. Ihre Schutzwirkung tendiert gegen null.

Oft wird gesagt, die Hälfte der Wohnungen sei mit dem Regierungsgesetz geschützt. Das ist falsch. Der Median dient nur darum festzustellen, ob eine Wohnung dem Schutz unterstehen kann. Dann kommen aber noch weitere Kriterien zum Tragen.

Befindet sich die Wohnung in einem Haus mit nur fünf oder weniger Wohnungen? Null Schutz. Wird eine Sanierung im bewohnten Zustand durchgeführt? Null Schutz.

Wird massengekündigt, sind massive Mietzinsaufschläge von 15-20 Prozent plus vier weitere Ausnahmen (am Ende gegen oben offen) erlaubt: Praktisch null Schutz. Hinzu kommt, dass der Investor als Schlupfloch, die Sanierung nur im bewohnten Zustand vornehmen muss und dann gibt es null komma null Schutz.

Fazit: Man muss es in aller Deutlichkeit sagen. Das von der bürgerlichen Mehrheit durchgedrückte Gesetz bietet praktisch null Schutz. Etwas anderes zu behaupten ist schon ein bisschen frivol.

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