Aufgrund aktueller Diskussionen veröffentliche ich an dieser Stelle ein paar Fakten zu Finanzpolitik und Steuern in Basel-Stadt. Eintrag Nr. 1: Wie führen Steuerfreibetrag und einheitlicher Steuersatz zu einer indirekten Progression?

Für Einkommen bis 200’000 CHF gilt in Basel ein Steuersatz von 22.25%. Allerdings sind 18’000 CHF steuerbefreit (Freibetrag). Das führt dazu, dass – was viele nicht wissen – auch das Basler Steuersystem progressiv ist. Es handelt sich um indirekte Progression und nicht wirklich um eine Flat Tax. Das ist auch gut so, denn in der Verfassung ist das Prinzip der «Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit» verankert. Sprich: Wer viel Geld hat, soll auch mehr Steuern zahlen.

Indirekte Progression

Aber nochmals von vorn: Wenn doch der Steuersatz für alle 22.25% ist, wo ist dann die Progression? Die effektiven Steuern berechnen sich so:

(Gesamtes Einkommen – 18’000 CHF) mal 22.25 Prozent = Steuerbetrag

Bei einem Einkommen von 50’000 CHF zum Beispiel werden nur 32’000 CHF mit 22.25% besteuert. Das sind dann 7’150 CHF bzw. 14.24% vom GESAMTEN Einkommen. Bei 100’000 CHF werden nach Abzug des Freibetrags 18.25% des gesamten Einkommens als Steuern fällig. Bei 200’000 CHF Einkommen sind es 20.25%. (Siehe auch Bild).

Je mehr man also verdient, desto grösser ist der Anteil des gesamten Einkommens, den man an die Steuern bezahlen muss. Eben die indirekte Progression und die Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.

There are currently no comments.