Das 300’000 m2 grosse Klybeckareal soll dereinst 10’000 Menschen Raum zum Wohnen, Arbeiten und Leben bieten. Das Areal liegt in der Industriezone. Damit dort überhaupt Wohnraum geschaffen werden kann, muss eine Umzonung vorgenommen und ein Beabuungsplan verabschiedet werden. Und zwar durch das Parlament oder – bei einem Referendum – sogar durch die Stimmbevölkerung.
In einem Interview mit der BZ äussert sich der Arealentwickler von Swisslife, Philipp Fürstenberger, erstmals öffentlich zum politischen Prozess rund um die Entwicklung des Klybeckareals: „Gestützt (auf das bald abgeschlossene städetplanerische Leitbild), werden wir mit (dem Regierungsrat) den städtebaulichen Vertrag unterzeichnen. (…) Anschliessend folgen alle weiteren baurechtlichen Verfahrensschritte.“
Das hört sich so an, als ob es nach Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages allein noch um baurechtliche Einsprachen ginge. Das wäre eine Verkennung der politischen Prozesse. Zur Erinnerung: Die Planungsvereinbarung enthält einen Paragrafen zum Haftungsausschluss (siehe Bild). Diese Verträge sind keineswegs eine Gewähr dafür, dass die Vorhaben so realisiert werden können.
Dieser Entscheid obliegt dem Parlament und nicht der Regierung oder Verwaltung. Umzonungen und Bebauungspläne sind Kompetenz des Grossen Rates. Und können mit einem Referendum sogar durch eine Volksabstimmung entschieden werden.
Selbst wenn die Initiative „Basel baut Zukunft„, was Swisslife und Co. anstreben, (wider Erwarten) von den Gerichten als ungültig erklärt wird, bedeutet das kein Freipass. Die Umgestaltung des Areals durchläuft wohl oder übel einen politischen Prozess. Und das ist bei einem Projekt in dieser Grösse, mit grossem Veränderungspotential auf die bestehende Stadtgesellschaft, auch komplett richtig so.
PS: Um die Chance Klybeck zu nützen, lohnt es sich aus gescheiterten Grossprojekten wie z.B. in Münchenstein oder Agglolac in Biel zu lernen.
PPS: Hier die Petition „Chance Klybeck“ unterschreiben.