Heute hat der Grosse Rat in Basel eine Motion an den Regierungsrat überwiesen, welche das Autoverbot für SozialhilfebezügerInnen im Gesetz festschreiben soll. Mein Kommtar dazu war in etwa der Folgende:

„Auch der SP-Fraktion macht es Sorgen, wenn die Anzahl der Menschen steigt, welche Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Das ist definitiv keine wünschenswerte Entwicklung und wir sind als Politik gefragt, unser Möglichstes zu tun, damit möglichst viele Betroffene wieder aus der Sozialhilfe herausfinden. Wie Sie im Sozialbericht des WSU nachlesen können, waren 2013 praktisch gleich viele Personen bei der Sozialhilfe wie 2004. Die Sozialhilfequote entwickelte sich zeitlich verzögert zur Arbeitsmarktlage, insbesondere zur Arbeitslosenquote. Nach Krisenjahren steigen die Zahlen und bei wirtschaftlicher Erholung sinken sie. Eine Dramatisierung der Lage ist also nicht angebracht. Eine Entwicklung, die unsere Aufmerksamkeit aber verdient, ist, dass der Anteil der Fälle mit einem Erwerbseinkommen von 2009 bis 2012 um 10 Prozent gestiegen ist. Eine zweite, dass Gering Qualifizierte zunehmend auf dem hiesigen Arbeitsmarkt Schwierigkeiten haben.

Politik auf dem Buckel von Menschen da unten

Der vorliegende Vorstoss hingegen ist reiner Aktivismus. Sie führen damit ein Scheingefecht, das 1. überhaupt nichts bringt, 2. auf einem falschen Bild von den SozialhilfebezügerInnen beruht und 3. freiheitsfeindlich ist. Die Polemik, welche in letzter Zeit um die Sozialhilfe entstanden ist, finde ich für eines der reichsten Länder unerträglich. Es steht Ihnen natürlich frei, auf dem Buckel der Menschen am unteren Rand der Gesellschaft Politik zu machen. Ich bin mir aber sicher, dass Ihnen die Mehrheit der Bevölkerung in unserem Kanton dabei nicht folgen wird.

Freie Entscheidung statt Bevormundung

Nach dem ein Betroffener vor Gericht durchgebracht hat, dass er sein Auto behalten darf, wollen Sie dies nun per Gesetz regeln. Das ist aus meiner Sicht ein Verhältnisblödsinn. Wie Sie wissen, kann man erst Sozialhilfe beziehen, wenn man sein Vermögen auf 4000 CHF aufgebracht hat. Wenn jemand also ein Auto besitzt, dann handelt es sich dabei nicht um ein Luxusgefährt. Ich kann nicht verstehen, wieso für SozialhilfebezügerInnen nicht gelten soll, was für alle anderen gilt und was sie für besser Gestellte immer wieder mit grossem Gestus betonen: Jeder und jede soll selbst entscheiden können, wofür er sein Geld einsetzt. Eine Bevormundung ist völlig unangebracht und eine reine Schikane.

Falsches Bild über SozialhilfebezügerInnen

Sie beruht auf dem falschen Bild, dass die Unterstützten sich in der Sozialhilfe bequem machen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Situation für diese Menschen kein Zuckerschlecken ist. Die allermeisten möchten lieber heute als morgen wieder daraus herauskommen. Dabei brauchen sie unsere Unterstützung. Und es bringt nichts, wenn wir sie zusätzlich unter Druck setzen und bevormunden. Dass mehr als zwei von fünf BezügerInnen arbeitstätig sind und aufgrund eines zu tiefen Erwerbseinkommen Unterstützung beanspruchen, zeigt doch deutlich, dass das Problem nichts mit Faulheit oder Arbeitsscheue zu tun hat. Behandeln Sie also auch die SozialhilfebezügerInnen nach dem Grundsatz der individuellen Freiheit und Selbstverantwortung und lehnen sie den Vorstoss ab.“

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