Seit Anfang Oktober macht die Basler Zeitung fast täglich mit dem Fall einer betagten Frau Kampagne gegen Regierungsrätin Herzog und die SP. Ich habe Eva Herzog in dieser Sache in einer Interpellation ein paar Fragen gestellt. 

Die Finanzdirektorin hat der Rentnerin angerufen und teilte dem Grossen Rat in deren Einverständnis mit, dass die Darstellung in der Basler Zeitung nicht korrekt sei und diese unter der Berichterstattung leide. Der Fall ist bei den Behörden hängig und die Suche nach einer Lösung ist nicht abgeschlossen. In ihrer Interpellationsantwort erklärte Eva Herzog die Möglichkeiten, welche die Behörden dabei haben.

Massnahmen bei den Steuern

Die Steuerverwaltung kennt in derartigen Fällen eine „Härtefall-Regelung“, die im Zuge der Neubewertung von selbstgenutzten Liegenschaften eingeführt wurde. Dabei wird im Einzelfall geprüft, ob der gesamte oder ein Teil des geschuldeten Steuerbetrags gestundet werden kann. Das Instrument der Stundung ist wirksam und zielgerichtet. Zugleich ist es auch im Vergleich zu Mieterinnen und Mietern, die ja im Unterschied zu Eigenheimbesitzern keine Abzüge machen können, vertretbar: Denn der geschuldete Steuerbetrag bleibt weiterhin bestehen und es wird in regelmässigen Abständen überprüft, ob die Stundung noch gerechtfertigt ist.

Massnahmen bei den Ergänzungsleistungen

Bei den Ergänzungsleistungen ist die Deckung sämtlicher Wohnkosten bis zu einem bestimmten Maximalbetrag gewährleistet. Bei Eigenheimbesitzern werden dabei sowohl der Eigenmietwert wie auch die Hypothekarzinsen und die Gebäudeunterhaltskosten angerechnet. Der Regierungsrat wird prüfen, ob die Anrechnung der aktuellen Eigenmietwertreform bei den Ergänzungsleistungen, den Beihilfen, der Prämienverbilligung sowie den übrigen im kantonalen Harmonisierungsgesetz (SoHaG) geregelten Sozialleistungen allenfalls zeitlich befristet und rückforderbar aufgeschoben werden kann.

Kampagnenjournalismus mit sozialem Mäntelchen

Mittlerweile haben wir uns ja auf Kampagnenjournalismus eingestellt. Da werden zu einem Thema nicht alle Stimmen eingeholt. Sachverhalte werden ausgelassen und mit wenig überprüfbaren Behauptungen wird gezielt gegen Personen geschossen. Ich verstehe aber, dass der angesprochene Fall zumindest auf den ersten Blick bei vielen Menschen Emotionen auslöst. Das gewohnte Wohnumfeld aufgeben zu müssen, ist eine schwierige und unangenehme Sache.

Es ist deshalb gut, dass es bereits die Möglichkeit gibt, um in solchen Fällen zu reagieren und Steuerstundungen zu gewähren und dass die Regierung bereit ist, auch im Bereich der Sozialleistungen Härtefallregelungen zu prüfen. Ich unterstütze auch voll die Richtung, die der Regierungsrat dabei einschlägt: Es geht um eine Stundung bei den Steuern nicht um einen Erlass, es geht um einen Aufschub bei den Sozialleistungen mit einer Rückforderbarkeit. Dies ist unumgänglich. Denn es braucht eine Gleichbehandlung. Sowohl von Eigentümerinnen und Mietern, als auch von Vermögen in Geld- und in Immobilienform.

Wer es wirklich ernst meint mit seiner Empörung in diesem Fall, der kann dann nichts gegen die Erhöhung der Mietszinsmaximalbeiträge bei den Ergänzungsleistungen haben, die seit 2001 nicht mehr angepasst wurden. Der Ständerat hat bereits zugestimmt. Ich hoffe, dass die Basler Zeitung nur halb so prominent auch über das Abstimmungsverhalten unserer Nationalrätinnen und Nationalräte in dieser Frage berichtet.

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